


Das Jahr 2026 steht in Deutschland im Zeichen weitreichender gesetzlicher Anpassungen, die Steuer‑, Sozial‑ und Arbeitsrecht, aber auch Bürokratie‑ und Meldepflichten betreffen. Arbeitnehmer, Versicherte, Selbstständige und Unternehmen sollten die Neuerungen kennen, da sie sich direkt auf Nettolohn, Abgaben, Leistungs‑ und Meldeprozesse auswirken.
Viele Maßnahmen dienen dazu, steuerliche Belastungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, die Arbeitswelt zu modernisieren und sozial‑versicherungsrechtliche Grenzen an aktuelle Lohn‑ und Einkommensverhältnisse anzugleichen. Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber neue Pflichten – etwa durch Verbraucherrecht, Digitalisierung oder steuerpolitische Anreize – die rechtzeitig berücksichtigt werden sollten.
Das Jahr 2026 bringt eine Kombination aus sozial‑ und steuerpolitischer Anpassung, arbeits‑ und beschäftigungsrechtlichen Reformen, digitalen Pflichten sowie ökologischen und mobilitätsbezogenen Inhalten. Für Arbeitnehmer bedeutet dies oftmals mehr Netto, neue Arbeitsanreize im Alter und steuerliche Entlastungen bei Pendel‑ und Familienkosten. Arbeitgeber und Unternehmen sehen sich zugleich mit erweiterten Meldepflichten, Digitalisierungsvorgaben und administrativen Fristen konfrontiert.
Rechtzeitige Information und Vorbereitung helfen, Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und vermeidbare Risiken zu umgehen.
Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Steuerfreibeträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Der Grundfreibetrag wird von bisher 11.604 Euro auf 11.784 Euro pro Jahr angehoben, was einem Anstieg um 180 Euro entspricht. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.384 Euro auf 6.612 Euro jährlich, was eine Erhöhung um 228 Euro bedeutet.
Diese Änderungen werden im Dezember 2024 automatisch in der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer profitieren entweder durch eine Steuererstattung oder eine niedrigere Steuerbelastung. Für Selbstständige sowie andere Steuerpflichtige erfolgt die steuerliche Entlastung im Rahmen der Steuerveranlagung für das Jahr 2024.
Zum Jahreswechsel steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro jährlich. Diese Erhöhung verringert die steuerliche Belastung bei niedrigen und mittleren Einkommen.
Ab 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – unabhängig von der Entfernung. Die Regel soll simplifizieren und Pendler entlasten.
Die verpflichtende Einführung des digitalen Steuerbescheids wurde auf 2027 verschoben. Steuerpflichtige müssen daher noch ein weiteres Jahr auf die digitale Bereitstellung des Steuerbescheids warten.
Ab dem 1. Januar 2026 soll für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten. Diese Regelung betrifft Restaurants, Caterer, Kita‑ oder Schulverpflegung. Für Getränke bleibt der reguläre Satz bestehen.
Die seit 2020 geltende Verpflichtung zur Ausgabe eines Kassenbons bei jedem Verkauf steht zur Abschaffung. Ziel ist es, Bürokratie zu reduzieren und Papiermüll zu vermeiden. Die Umsetzung hängt jedoch von der politischen und parlamentarischen Entscheidung ab.
Für Elektroautos wird die Kfz‑Steuerbefreiung verlängert: Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmalig zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben bis zu zehn Jahre steuerbefreit (bis spätestens Ende 2035). Ab 2026 ist eine neue Kaufprämie geplant, die Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 80.000 Euro unterstützt – je nach Kinderanzahl sind bis zu 5.000 Euro Förderung möglich. Zudem tritt eine Nachweispflicht für den Gebrauchtwagenverkauf in Kraft: Fahrzeuge dürfen künftig nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) oder Gutachten verkauft oder exportiert werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026:
Einkommen bis zu diesen Grenzen ist beitragspflichtig. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Die steuerlichen Pauschalen werden angehoben:
Diese Erhöhung soll freiwilliges Engagement weiter stärken.
Arbeitgeber müssen 2026 weiterhin Melde‑ und Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitgeber müssen bis zum 30. April 2026 ihren Mitarbeitenden eine Übersicht über die übermittelten Sozialversicherungsdaten aushändigen.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage für private Haushalte und Unternehmen. Das senkt die Energiekosten, insbesondere für Haushalte mit Gasheizungen.
Für energieintensive Unternehmen ist ein reduzierter Industriestrompreis von etwa 5 Cent/kWh vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die endgültige Umsetzung hängt von der Zustimmung der EU‑Kommission ab.
Ab 2026 steigen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherungspflichtgrenze– also die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig ist – liegt für 2026 bei 77.400 Euro Jahreseinkommen (entspricht 6.450 Euro monatlich). Wer diese Grenze dauerhaft überschreitet, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Ab Januar 2026 beträgt das monatliche Kindergeld 259 Euro pro Kind – ein Anstieg um 4 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Zum Schuljahr 2026/27 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab dem 1. August 2026 erhalten alle Erstklässler ein Anrecht, welches in den Folgejahren stufenweise erweitert wird, bis 2029/30 alle Grundschulkinder erfasst sind.
Die Renten steigen voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 um rund 3,7 Prozent. Die endgültige Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt trifft die Bundesregierung im Frühjahr.
Ab 1. Januar 2026 können Versicherte, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese Maßnahme soll den Verbleib im Erwerbsleben attraktiver machen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird der bisherige Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente bei Hinterbliebenen teilweise als Einkommen angerechnet: Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 Prozent berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant eine staatliche Förderung von 10 Euro monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die in ein individuelles Altersvorsorgedepot eingezahlt werden sollen. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt technisch und rechtlich.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob‑Grenze auf 603 Euro pro Monat, sodass geringfügig Beschäftigte mehr Stunden arbeiten können, bevor die steuer‑ und SV‑freien Grenzen überschritten werden.
Die Mindestausbildungsvergütung wird angehoben:
Diese Anpassung soll die Attraktivität der Ausbildung erhöhen.
Aufgrund einer EU‑Richtlinie wird das Entgelttransparenzgesetz bis Juni 2026 erweitert: Arbeitgeber müssen im Bewerbungsprozess Gehaltsspannen angeben, jährlich über Entgeltkriterien informieren und bei Entgeltdiskriminierungen erweiterte Nachweispflichten erfüllen.
Politisch ist vereinbart, das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in ein sogenanntes Grundsicherungsgeld umzuwandeln. Mit der Umbenennung gehen verschärfte Sanktionen und veränderte Vermögens‑ und Wohnregeln einher. Eine frühzeitige Planung insbesondere für Leistungsberechtigte und Arbeitgeber ist empfohlen.
Für Photovoltaikanlagen bis 10 kW sinkt die Einspeisevergütung 2026 weiter: Wer bis 31. Januar 2026 installiert, erhält noch etwa 7,86 Ct/kWh, ab 1. Februar und ab 1. August 2026 sinkt der Satz jeweils um ca. 1 Prozent.
Betriebe der Land‑ und Forstwirtschaft können wieder Rückerstattungen für Diesel‑Kraftstoff beantragen. Der Erstattungsbetrag liegt bei ca. 21,48 Cent pro Liter.
Bis zum 12. Januar 2026 müssen alte Bleirohre und bleihaltige Bestandteile in Trinkwasserinstallationen ersetzt werden. Hintergrund ist die Trinkwasserverordnung mit strengen Grenzwerten für Blei im Trinkwasser.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online‑Händler einen klar erkennbaren Widerrufsbutton in ihren Bestellprozessen anbieten. Damit soll der gesetzliche Widerruf von Online‑Käufen nutzerfreundlicher werden.
Die Bundesregierung plant 2026 umfassende Neuerungen bei der Fahrausbildung: weniger Pflichtfahrten, Online‑Unterrichtsoptionen und ein digitaler Fahrzeugschein. Die i‑Kfz‑App wird erweitert und ermöglicht z.B. HU‑Erinnerungen.
Der 23. Mai 2026, Tag des Grundgesetzes, wird erstmals als bundesweiter Ehrentag begangen. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und seine Bedeutung für die demokratische Kultur zu würdigen.
Bis 19. Januar: Umtauschpflicht alte Führerscheine
Führerscheine aus den Jahren 1999–2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Parallel gelten stufenweise Fristen für alle vor 2013 ausgestellten EU‑Führerscheine; alte Papierführerscheine haben längere Fristen bis 2033.